Dehner Blumen Hotel
Bahnhofstr. 19
86641 Rain

Telefon: +49(0)9090/76-0
Telefax: +49(0)9090/76-400

eMail: info(at)dehner-hotel.com

Eingetragen beim: Reg.Gericht Augsburg HRA 1184
Komplementärin: Weber GmbH, eingetragen beim Reg. Gericht HRB 265

USt-ID-Nummer: DE 127 846 700
Steuernummer: 9 111/160/22406

Geschäftsführer: Georg Weber, Dr. Hansjörg Flassak, Bernhard Hönig

Datenschutzbeauftragter: Jürgen Kratzer
juergen.kratzer(at)dehner.de

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

Website Konzept, Design, Text und Programmierung:
eleon GmbH Internetagentur

Fotografie:
Manfred Jahreiss, Fotostudio Jahreiss
Lennart Schmiedel, eleon GmbH

 

ABG´s:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Dehner-Blumen-Hotel abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB-Bestimmungen erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese Bedingungen hängen im Hotel aus und werden dem Kunden bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt. Durch diese Tatsache allein sind sie den Kunden, den Mitvertragsparteien sowie Dritten ausreichend zur Kenntnis gebracht.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrages) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages; gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
3. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.
4. Leistungen und Tarife werden von der Direktion frei festgelegt und können nach Vertragsabschluß dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und der Erbringung mehr als 120 Tage beträgt.
5. Der Kunde oder Besucher trägt das alleinige Haftrisiko für Gegenstände oder Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in Konferenzsälen des Hotels hinterlassen hat. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn es sich um persönliche Gegenstände des Kunden handelt, die er zum Zeitpunkt der Nutzung des Zimmers effektiv benötigt. Die Haftung muß hier auf das zulässige Maß beschränkt werden. Wertgegenstände, wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld müssen bei der Rezeption hinterlegt werden, wobei ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag nur mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen ist; die Haftung des Hotels für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist ausgeschlossen.
6. Reservierte Funktionsräume stehen dem Auftraggeber nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsabteilung.
7. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
8. Wenn der Rechnungsbetrag Euro 255,00 übersteigt, kann auf Anfrage des Kunden eine Gesamtrechnung übersandt werden. Die Zahlung von Einzelrechnungen kann bereits vorab verlangt werden. Jede Rechnung ist bar und ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Dehner-Blumen-Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden in allen Bereichen einzustellen. Das Dehner-Blumen-Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung.
9. Die Teilnehmerzahl muß spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung bestätigt werden. Abweichungen von maximal 10% nach unten oder oben am Tage der Veranstaltung werden akzeptiert. Bei Über- bzw. Unterschreitung der Maximalabweichung wird die Leistung wie im Falle der Stornierung behandelt.
10. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, usw)kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen Bankett

1. Bestätigung und Reservierung
Jede Reservierung gilt erst nach Unterzeichnen des Schriftverkehrs.

2. Preisgarantie
Die angegebenen Preise gelten für 5 Monate ab Datum unseres Angebotes. Nach Ablauf dieses Zeitraumes können die Preise ohne Vorankündigung einer Änderung  unterliegen. Es gelten dann die am Tage der Veranstaltung gültigen Preise.

3. Couvert-Garantie
Die Anzahl der Gedecke muß spätesten 3 Arbeitstage vor dem Tag der Veranstaltung bestätigt werden. Sie dient als Grundlage für die Rechnungsstellung. Eine Abweichung von 10% nach oben oder unten wird akzeptiert.

4. Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotel nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau oder/und während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter bzw. der Besteller ohne Verschuldensnachweis.

5. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbrigen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; In diesen Fällen wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.

6. Versicherungen
Das Dehner-Blumen-Hotel lehnt jegliche Verantwortung für Schäden jedweder Art ab, bei besonderen Schäden, die durch Brand und/oder Diebstahl bedingt sind und nicht durch Verschulden des Dehner-Blumen-Hotels entstanden sind. Im Falle von Ausstellungsveranstaltungen und Seminaren ist den Gästen zu empfehlen, eine Versicherung abzuschließen, die eventuelle Schäden an
ihren Ausstellungsgütern innerhalb unserer Räumlichkeiten abdeckt.

7. GEMA
Alle Musikveranstaltugen müssen vom Kunden vorab der GEMA gemeldet werden. Das Dehner-Blumen-Hotel wird vom Kunden bezüglich Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.

8. Zahlungsbedingungen
Es gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen. Bei Banketten ist jeder Vertrag bis zu einem Betrag von Euro 255,00 bei Reservierung vollständig zahlbar.

9. In den nachfolgenden Fällen ist dem Kunden die bestellte, aber nicht erbrachte vertragliche Leistung zu berechnen, auch wenn sie nur teilweise storniert wurde. Die Leistung kann demnach die Logis der Gäste, die Miete für Konferenzräume und die Bewirtung beinhalten.

  • Stornierung zwischen dem 42. und dem 15. Tag vorher: Berechnung von 30% der bestellten Leistungen.
  • Stornierung zwischen dem 15. und dem 8.Tag vorher: Berechnung von 60% der bestellten Leistungen.
  • Stornierung zwischen dem 8. und dem 2. Tag vorher: Berechnung von 80% der bestellten Leistungen.
  • Stornierung innerhalb 48 Stunden vorher: Berechnung der Gesamtsumme der bestellten Leistungen.

Die Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können.

10. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt zahlbar. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird das Kundenkonto mit Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat belastet.

11. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Dehner-Blumen-Hotel, daß es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach II.2 zu berechnen.

12. Das Dehner-Blumen-Hotel kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der Beträge abhängig machen, die ihr geschuldet werden, in Form von Anzahlung, Abschlagszahlung oder Gesamtzahlung, selbst wenn diese als Vorleistung zu erbringen sind.

13. Für den öffentlichen Bereich ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

14. Hat das Dehner-Blumen-Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt kann es jede Veranstaltung absagen.

15. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schrifterfordernis.

16. Der Gerichststand ist Rain am Lech.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Seminare

1. Jede Reservierung wird erst mit Erhalt unserer detaillierten Bestätigung, die wiederum vom Kunden gegenzuzeichnen ist, garantiert.

2. Für Stornierungen gelten bei Seminaren die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Gruppen

1. Preise
Gruppenpreise gelten ab einer Mindestzahl von 15 Personen. Für Gruppen mit weniger als 15 Personen gelten die kommissionsfähigen offenen Verkaufspreise
für Einzelreisende.

2. Reservierungen
Reservierungen sind schriftlich zu bestätigen:

  • Seriengruppen werden mit Unterschrift des Vertrages bestätigt:
  • Punktuelle Gruppen werden 45 Tage vor Ankunft der jeweiligen Gruppe bestätigt.

Die endgültige Namensliste der Mitglieder der jeweiligen Gruppe muß dem Hotel bis 14 Tage vor Ankunft mitgeteilt werden.

3. Anzahlung und Stornierungen

  • Seriengruppen: 50% der Summe für die jeweilige Gruppe wird bei Unterschrift des Vertrages bezahlt. Diese Anzahlung wird von der Schlußrechnung abgezogen.
  • Punktuelle Gruppen: Jede Reservierung ist erst nach Anzahlung von 50% vor Ankunft der Gruppe endgültig: Diese Anzahlung wird vom Hotel im Falle einer Stornierung einbehalten, wenn die Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Ankunft der Gruppe erfolgt.
  • Für Stornierungen gelten ansonsten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Rechnungsstellung

  • Seriengruppen: Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist werden Verzugszinsen in Höhe von 1% für jeweils angefangene 30 Tage fällig.
  • Punktuelle Gruppen: Die Rechnungen sind in DM bei Abreise der Gruppe zahlbar, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Nebenkosten
Alle neben den üblichen Vertragsleistungen bestehenden Kosten wie Telefon, Bar, etc., soweit es im Vertrag nicht anders geregelt ist, sind bei Abreise von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung durch die einzelnen Teilnehmer haftet der Veranstalter.